Persch Consult

„Mir gefällt der Stil von MEDIA MIRROR. Die Zusammenarbeit ist zielorientiert, mit Witz und Biss. Die Online-Konzepte sind freundlich, klar und authentisch. Die Ergebnisse überzeugen.“



Nikolaus Persch, Persch Consult

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ab sofort für alle Leistungen, es sei denn, dass hiervon abweichende Bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte.

1. Angebot und Preise

Sämtliche von MEDIA MIRROR abgegebenen Angebote sind freibleibend. Erst mit der schriftlichen Bestätigung von Aufträgen durch MEDIA MIRROR werden diese für MEDIA MIRROR verbindlich. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
Voraussetzung für alle genannten Festpreise sind die ausgewiesenen Leistungen sowie die pünktliche Lieferung der Kundenvorlagen in vereinbarter Form und die genaue Einhaltung der festgelegten Termine, Abstimmungsschritte und Freigaben. Insbesondere gelten folgende Grundlagen:
a) Vorgegebene Logos und Bildelemente werden vom Auftraggeber als fertige, für MEDIA MIRROR verarbeitbare Daten kostenfrei zur Verfügung gestellt.
b) Bei Fotoaufnahmen wird die freie und pünktliche Anlieferung aller zu fotografierenden Materialien, Ausstattungen und Accessoires vorausgesetzt.
c) Alle Fotokalkulationen eines Werbeträgers beziehen sich auf eine Durchführung an einer Location innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit einem Leistungsaufwand von einem Arbeitstag.
d) Sämtliche Lithoarbeiten sind ohne zusätzliche aufwendige Bildbearbeitung und ohne Freistellung kalkuliert.
e) Sämtliche Abstimmungsschritte erfolgen schriftlich per Fax, Brief oder Kurier. Abstimmungen auf elektronischem Wege (insbesondere zur Freigabe von Vorlagen) sind nicht verbindlich, weil es zu Fehlübertragungen kommen kann. Persönliche Kundenbesuche und Reisekosten sind nur dann in den Festpreisen enthalten, wenn sie ausdrücklich schriftlich in den Leistungsbeschreibungen genannt werden.
Zusatzleistungen werden extra berechnet. Ein entsprechendes Angebot wird dem Auftraggeber vorab zur Genehmigung vorgelegt.

2. Auftragserteilung

Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der Auftragsbestätigung durch MEDIA MIRROR Festaufträge. Die in der Auftragsbestätigung genannten Termine sind für beide Seiten verbindlich und können nicht einseitig, ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners, geändert werden. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Ausfallzeiten entstehen, werden diese dem Auftraggeber berechnet. Dies gilt auch für Unterbrechung und vorzeitigen Abbruch eines Auftrages, wenn die Ursache dafür nicht von MEDIA MIRROR zu vertreten ist.

3. Verpackungs- und Versandkosten

Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Lieferung an MEDIA MIRROR trägt der Auftraggeber die Fracht- und Portokosten frei Haus Hamburg.

4. Nutzungsrecht

Der Auftraggeber nutzt die von MEDIA MIRROR erbrachten Leistungen, wie auch erstellte Konzepte, Strategien und Gestaltungen ausschließlich für den vorher vereinbarten Zweck und im Rahmen des vorher vereinbarten Umfangs und zeitlichen Rahmens. Darüber hinausgehende Nutzungen müssen vorher schriftlich vereinbart und vertraglich geregelt sein. Soweit Rechte Dritter betroffen sind (insbesondere bei Bildmaterial aus Bildarchiven und/oder der Verwendung bestehender Konzepte), beschränkt sich das Nutzungsrecht ebenfalls auf den vereinbarten Zweck.

5. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wird, ohne Rücksicht auf evtl. vorzubringende Beanstandungen innerhalb von 8 Tagen ab dem Erhalt der Rechnung rein netto fällig. Wird die Zahlungsfrist überschritten, so können Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 % Punkten und bei Vollkaufleuten 8% Punkte über dem Basiszinssatz der deutschen Bundesbank berechnet werden, sofern von MEDIA MIRROR nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn MEDIA MIRROR über den Betrag verfügen kann. MEDIA MIRROR kann für alle Dienstleistungen eine Vorauszahlung von bis zu 65 % des Auftragswertes verlangen. Fremdkosten, insbesondere Media- und Produktionskosten, können als komplette Vorauszahlung berechnet werden.

6. Haftung

Für verschuldete Fehler bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet MEDIA MIRROR bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag. Weiter gehende Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragshandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weiter gehende Gewährleistungsansprüche sowie Folgeschäden sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche von Kaufleuten aus Unmöglichkeit und Verzug sind ebenfalls ausgeschlossen; im übrigen sind sie auf die Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag begrenzt.
Der Ausschluss und die Begrenzung der Haftung entfallen, sofern MEDIA MIRROR Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Im kaufmännischen Verkehr haftet MEDIA MIRROR darüber hinaus auch nicht für den Vorsatz und für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. In den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung von MEDIA MIRROR für grobe Fahrlässigkeit auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt.
Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, haftet ausschließlich der Auftraggeber.
MEDIA MIRROR legt dem Auftraggeber regelmäßig Zwischenergebnisse, Entwürfe und Vorschläge vor, die vom Auftraggeber innerhalb einer vorgegebenen Zeit zu kontrollieren, zu genehmigen oder sofort zu korrigieren sind. Wird diese Zeitvorgabe durch den Auftraggeber überschritten, ohne dass dies vorher mit MEDIA MIRROR schriftlich abgestimmt wurde, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Zeitverzögerungen und die damit verbundenen Kosten.
Der Auftraggeber befreit MEDIA MIRROR von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verstoßes der von ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen gegen gesetzliche Vorschriften. Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von vier Wochen nach den jeweiligen Leistungsberichten geltend gemacht werden. Andernfalls sind die Gewährleistungs- und Besserungsansprüche ausgeschlossen. Dies gilt nicht außerhalb des kaufmännischen Verkehrs bei nicht offensichtlichen Mängeln.
MEDIA MIRROR übernimmt keine Haftung für Schreibfehler in den Katalogen.

7. Gewährleistung

Für alle Aufträge gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird MEDIA MIRROR im Rahmen der für Werbeagenturen üblichen Arbeitsweise sicherstellen.
MEDIA MIRROR übernimmt für die von ihr erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber über seine eigenen Rechtsberater.

8. Mediaschaltung

Die Schaltzusagen für alle Medien werden für MEDIA MIRROR erst dann rechtsverbindlich, wenn eine verbindliche Rückbestätigung durch die betreffenden Werbeträger vorliegt.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hamburg. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.